Internes für unsere Clubmitglieder |
Information an alle Mitglieder
des
MSC – Rochlitz e.V.
Veranstaltungsplan 2012
|
Mitgliederversammlung: |
||
|
15. Dezember 2012 |
18.00 Uhr |
"Dammerscher Hof" Tanneberg |
|
Vorstandssitzungen: |
||
|
05.04.12 |
18.00 Uhr |
Flugplatz Frankenau |
|
11.05.12 |
18.00 Uhr |
Flugplatz Frankenau |
|
05.10.12 |
18.00 Uhr |
Flugplatz Frankenau |
|
sowie nach vorheriger Absprache nach Bedarf |
||
|
Arbeitseinsätze: |
||
|
14.04.12 |
13.00 Uhr |
Flugplatz Frankenau |
|
13.10.12 |
13.00 Uhr |
Flugplatz Frankenau |
|
Veranstaltungen: |
||
|
01.01.2012 |
ab 13.00 Uhr |
Neujahrsfliegen des MSC - Flugplatz Frankenau |
|
28.01.2012 |
ganztägig |
Winterfliegen m. Kaffee und Glühwein |
| 17.05.2012 |
ganztägig |
Tradionelles Himmelfahrtsfliegen |
|
26-28.05.2012 |
ganztägig |
Vereinsflugtag m. Gästen befreundeter Vereine |
| 22.09.12 |
ganztägig |
Familienflugtag |
Sonstige Beschlüsse
|
Außervereinliche Veranstaltungen auf dem Flugplatzgelände: Die Nutzung des Flugplatzgeländes steht allen Mitgliedern frei zur Verfügung. Sollten jedoch außervereinliche Veranstaltungen, die den normalen Flugbetrieb überfordern, ist dies dem Vorstand anzuzeigen und mit diesen abzustimmen. Es geht darum, Überschneidungen in der Organisation des Flugbetriebes zu vermeiden. Zusätzliche Maßnahmen die zur Verbesserung der Start- und Landebahn dienen, behält sich der Vorstand vor. Leistungen für den Verein: Mit Wirkung vom 01.01.2002 wird von jedem Vereinsmitglied (18 bis 60 Jahre) jährlich die Ableistung von 5 Stunden gemeinnütziger Arbeit im Wert von 8 € pro Stunde abgefordert. Leistungen die nicht erbracht wurden, sind den Vorstand glaubhaft anzuzeigen. Kinder, Jugendliche, Behinderte sowie Grund- und Ersatzdienstleistende sind von dieser Forderung befreit. Der Geldwert (40 €) für nicht erbrachte Leistungen wird bis zum 31.12.des Jahres auf das Konto des Vereins eingezogen. Aufnahme neuer Mitglieder: Die Aufnahme neuer Mitglieder wird zu jeder Mitgliederversammlung oder Vorstandssitzung vorgenommen, wenn ein schriftlicher Aufnahmeantrag vorliegt und der Antragsteller anwesend ist. Dem neu aufgenommenen Mitglied ist, eine Vereinssatzung und Flugplatzordnung auszuhändigen. Der Aufnahmebetrag einmalig 30,- €
Für den Austritt aus dem Verein reicht es aus, diesen Willen dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft ruht automatisch, wenn bis zum 31.08. für das darauf folgende Kalenderjahr kein Mitgliedsbeitrag / Versicherungsbeitrag entrichtet wurde. Erst wenn eine Mahngebühr in Höhe des Aufnahmebetrages vom säumigen Zahler bezahlt wurde, lebt die Mitgliedschaft wieder auf, soweit dem nichts entgegen steht.. Für diesen und jeden anderen Verwaltungsakt, den ein Mitglied verschuldet hat, werden 5€ Gebühr erhoben.
Für die Begleichung der Mitglieds- sowie der Versicherungsbeiträge ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich ! (siehe Vorstandsbeschluß vom 20.9.03) Der Vorsitzende
Zur Vorstandssitzung am 20.09.2003 wurden durch den Vorstand einstimmig nachfolgend genannte Beschlüsse gefasst.
Begründung: unzureichende Zahlungsmoral
Für den allgemeinen Gebrauch stellt der Verein jährlich 150,00€ zur Verfügung. Betrieben werden können alle elektrischen Verbraucher die fest und unmittelbar mit dem Vereinsgebäude in Verbindung stehen. Die Einspeisung in Fremdverbraucher ist nur gestattet, wenn nachweislich Dieselkraftstoff in entsprechender Menge bereitgestellt wurde. Um die Intervalle für Wartung und Pflege des Aggregates zu gewährleisten ist ein Betriebsbuch zu führen. Durch den Vorstand ist ein Mitglied namentlich zu benennen, welches für die Wartung, Pflege, Nachweisführung usw. eng mit dem Vorstand zusammen arbeitet. Begründung: Festlegung zu Nutzungsrichtlinien - Der Vorsitzende -
|
||||||||||||||||||||||||